Verwaltungsgerichts-Urteil: „Bürgerbewegung pro NRW“ zu Recht im Verfassungsschutzbericht
Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Klage der „Bürgerbewegung pro NRW“ zurückgewiesen. Die als rechtsextremistisch eingestufte Partei hatte versucht, sich dagegen zu wehren, im Verfassungsschutzbericht aufgeführt zu werden.