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Bierkistenstapel sind laut Gericht kein Bauwerk

Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat in einem nicht alltäglichen Nachbarschaftsstreit ein Urteil gefällt: Gestapelte Bierkisten an der Grundstücksgrenze müssen keine Mindestabstände zu Nachbargrundstücken einhalten, da sie nicht als Bauwerk einzustufen sind.

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