Bierkistenstapel sind laut Gericht kein Bauwerk
Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat in einem nicht alltäglichen Nachbarschaftsstreit ein Urteil gefällt: Gestapelte Bierkisten an der Grundstücksgrenze müssen keine Mindestabstände zu Nachbargrundstücken einhalten, da sie nicht als Bauwerk einzustufen sind.