Pflegehilfsmittel: Wirrwarr bei Kassen-IK (Apotheke-Adhoc)
Für den Antrag auf Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln müssen Apotheken im Online-Vertragsportal folgende neunstelligen Institutionskennzeichen (IK) als Kostenträgerkennung angeben: Der Grund: Aktuell können die AOKen und die Knappschaft die mit