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Altersvorsorge: Frühstartrente – was Eltern über das Gesetz wissen sollten

Der Bundestag will am Freitag ein neues Gesetz beschließen, das alle Eltern kennen sollten. Eine Umfrage zeigt jedoch, dass viele die Frühstartrente noch nicht kennen. Am Freitag will der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Frühstartrente beschließen. Damit sollen alle Kinder, die im Jahr 2020 oder später geboren wurden, ein staatlich gefördertes Depot erhalten können, das explizit für die Altersvorsorge gedacht ist. Der Staat zahlt ab dem sechsten Geburtstag jeden Monat zehn Euro in ein Depot ein , Eltern und andere Verwandte können bis zu 6.840 Euro im Jahr zusätzlich einzahlen. Das Geld kann ab dem 18. Lebensjahr des Kindes dann in ein ebenfalls staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot umgeschichtet werden. Bei denen, die das Modell kennen, kommt die neue Förderung auch gut an, wie eine YouGov-Umfrage im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt. Demnach bewerten 74 Prozent der befragten Eltern die Frühstartrente positiv. Knapp zehn Prozent stehen dem Vorhaben negativ gegenüber. Die Umfrageergebnisse liegen t-online exklusiv vorab vor. Über ein Drittel der Befragten begrüßen zusätzliche Altersvorsorge Als Vorteil nennen 43 Prozent der Eltern, dass der Vermögensaufbau für junge Menschen unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern beginnen soll. Jeweils rund 38 Prozent sehen Vorteile darin, dass auch Kinder aus Familien ohne bisherige private Vorsorge einbezogen werden, dass sich das angelegte Geld über längere Zeit entwickeln kann und früh eine zusätzliche Altersvorsorge aufgebaut wird . 31 Prozent nennen als Vorteil, dass sich Kinder und Eltern dadurch früh mit Geldanlage und Altersvorsorge beschäftigen. Gut 70 Prozent bewerten es positiv, dass die staatlichen Beiträge direkt in einen Altersvorsorgevertrag fließen und grundsätzlich erst im Rentenalter ausgezahlt werden können. Die meisten Eltern können sich eigene Beiträge vorstellen 76 Prozent der befragten Eltern können sich auch grundsätzlich vorstellen, zusätzlich Geld für ein Kind aus ihrem familiären oder persönlichen Umfeld einzuzahlen. 43 Prozent nennen regelmäßige, 33 Prozent gelegentliche Zuzahlungen als Möglichkeit. Sechs Prozent schließen zusätzliche Zahlungen aus. 32 Prozent halten den staatlichen Beitrag von zehn Euro monatlich allerdings für zu niedrig. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen wertet die Umfrage als positives Signal: "Das ist ein starker Rückhalt für den frühen Einstieg in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge." Auch wenn der staatliche Beitrag niedrig sei, könne das für viele einen Einstieg bieten. "Jeder Euro, den Eltern, Großeltern, Tanten oder Onkel zusätzlich einzahlen, kann sich später vielfach auszahlen. Die Frühstartrente kann damit weit mehr Vorsorge anstoßen, als der Staat selbst finanziert." Ein Drittel kennt die Frühstartrente noch nicht Die Umfrage zeigt aber auch eine der größten Hürden für die Frühstartrente auf: Sie ist zu wenigen bekannt. Nur 38 Prozent hatten vor der Befragung davon gehört und wussten ungefähr, worum es geht. Weitere 29 Prozent kannten den Namen, aber nicht die Einzelheiten. 30 Prozent hatten noch nichts von der Frühstartrente gehört. Dass die Frühstartrente zunächst nur für Jahrgänge ab 2020 offen sein soll, empfinden viele als ungerecht. Drei Viertel der Befragten sprechen sich für eine Ausweitung auf weitere Jahrgänge aus und 54 Prozent wünschen sich, dass möglichst alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren einbezogen werden. Weitere 20 Prozent befürworten eine schrittweise Einbeziehung mehrerer zusätzlicher Jahrgänge. Acht Prozent halten die geplante Ausweitung um einen Jahrgang pro Jahr für ausreichend. Gesetz wird am Freitag beschlossen Das Gesetz zur Frühstartrente soll am Freitag nach der zweiten und dritten Lesung im Bundestag beschlossen werden . Es tritt am 1. Januar 2027 in Kraft; Kinder aus dem Jahrgang 2020 erhalten die Förderung dann rückwirkend für das erste Jahr. Eltern können jederzeit mit einem Anbieter – etwa einer Bank oder einem Neobroker – einen Vertrag für ihr Kind schließen. Wenn sich die Eltern nicht eigenständig mit dem Thema befassen, legt der Bund das Geld für das Kind in einer kollektiven Anlage an, verwaltet wird es von der Deutschen Bundesbank. Wird später (bis zum 35. Geburtstag des Kindes) doch noch ein Vertrag für das Kind abgeschlossen, kann das bisher angesparte Kapital von der Bundesbank in das neue Depot überführt werden.

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