Neue Chance fürs Babyglück: Ständeräte wollen gefrorene Eizellen doch nicht zerstören (Aargauer Zeitung)
Das Gesetz für die Aufbewahrung von gefrorenen Eizellen sieht eine Frist von zehn Jahren vor. Danach müssen sie entsorgt werden. Diese Frist kann für betroffene Frauen emotional sehr belastend sein. Darum soll nun eine andere Lösung her. Für Frauen