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Presserat will keine Änderungen bei Angaben zu Straftätern

Nur wenn Herkunft oder Religion eines Täters einen "begründeten Sachbezug" zur Straftat haben, sollen sie in der Berichterstattung genannt werden - so steht es im Pressekodex. Der Deutsche Presserat hat beschlossen, daran festzuhalten. Von E. Neumeier.

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