Fall Böhmermann: Die Regierung lässt sich Zeit
Die Bundesregierung lässt sich Zeit im Fall Böhmermann: Sie drücke sich nicht, sie prüfe die türkische Forderung nach einem Strafverfahren, sagte Regierungssprecher Seibert. Grundlage ist Paragraf 103 des Strafgesetzbuches. Die Zeitungsverleger fordern dessen Abschaffung.