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Fall Böhmermann: Die Regierung lässt sich Zeit

Die Bundesregierung lässt sich Zeit im Fall Böhmermann: Sie drücke sich nicht, sie prüfe die türkische Forderung nach einem Strafverfahren, sagte Regierungssprecher Seibert. Grundlage ist Paragraf 103 des Strafgesetzbuches. Die Zeitungsverleger fordern dessen Abschaffung.

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