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Prozess um "Nudelmesse"-Schilder - Niederlage für "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters"










Der Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" darf auch künftig in Templin (Uckermark) nicht mit eigenen Schildern am Straßenrand für seine "Nudelmesse" werben. Das hat das Landgericht Frankfurt (Oder) in einem Zivilverfahren entschieden.

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