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EZB durfte Anleihenprogramm ankündigen

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Beschwerden gegen das OMT-Programm der Europäischen Zentralbank abgewiesen. Die EZB habe ihre Kompetenzen 2012 nicht überschritten, entschieden die Karlsruher Richter. Es gibt aber Auflagen.

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