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Verfassungsgericht billigt EZB-Rettungspolitik mit Auflagen

Das im Jahr 2012 von der Europäischen Zentralbank beschlossene Rettungsprogramm OMT ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Im Krisenfall kann die EZB damit unter Beteiligung der Bundesbank Euro-Ländern über den Kauf von Staatsanleihen unter die Arme greifen. So die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag.

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