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BVerfG bestätigt Bestellerprinzip bei Mietwohnungen

Seit 2015 gilt bei Mietwohnungsvermittlungen durch Makler das sogenannte Bestellerprinzip. Das Bundesverfassungsgericht hat dies nun endgültig bestätigt. Zwei Immobilienmakler hatten gegen das Prinzip Beschwerde eingelegt. Von Gigi Deppe.

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