Die Menschenrechtskonvention im Ausnahmezustand
Die Türkei hat den Ausnahmezustand verhängt und angekündigt, die Europäische Menschenrechtskonvention auszusetzen. Artikel 15 der Konvention mache das möglich. Welche Abweichungen im Notstandsfall erlaubt sind, erklärt C. Kehlbach.