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Ansbach: Attentäter erhielt kurz vor der Tat Abschiebeanordnung

Flüchtlinge müssen in dem Land Asyl beantragen, in dem sie in die EU einreisen. Der Attentäter von Ansbach sollte deshalb nach Bulgarien abgeschoben werden. Den Bescheid bekam er zwölf Tage vor der Tat.

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