Gerichtskolumne: Was das Überraschungsei ans Licht bringt
Landgericht Berlin, Strafkammer 3, Saal 504. Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Strafe? Die gleiche wie schon oft zuvor. Als ob das irgendwem etwas bringen würde.
Landgericht Berlin, Strafkammer 3, Saal 504. Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Strafe? Die gleiche wie schon oft zuvor. Als ob das irgendwem etwas bringen würde.