Schweizer Bundesgericht wies Rio-Ansuchen Isinbajewas ab
Das Schweizer Bundesgericht hat am Montag in Lausanne die Gesuche der russischen Stabhochspringerin Jelena Isinbajewa und des Hürdensprinters Sergei Schubenkow auf Einstweilige Verfügung abgewiesen. Das Duo wollte damit seine Teilnahme an den Olympischen Spielen erwirken. Zuvor hatten das Oberste Sportgericht (CAS) und der Leichtathletik-Weltverband (IAAF) das Startrecht für Rio verweigert.