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Arbeiten nach Geburt: Im Mutterschutz darf Richterin nicht verhandeln

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Eine Richterin darf während des Mutterschutzes nicht an Hauptverhandlungen teilnehmen. Wer sich nicht daran hält, riskiert einen Besetzungsfehler und ungültige Urteile.

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