Der Steuertipp: Sparen bei der Baufinanzierung
Wer eine Immobilie vermietet, für den kann es sich lohnen, Zinszahlungen vorzuziehen. Denn diese lassen sich als Werbungskosten angeben, die vom Fiskus unmittelbar erstattet werden.
Wer eine Immobilie vermietet, für den kann es sich lohnen, Zinszahlungen vorzuziehen. Denn diese lassen sich als Werbungskosten angeben, die vom Fiskus unmittelbar erstattet werden.