Nicht jedem Syrer droht bei Rückkehr in Heimat Verfolgung
In einem weiteren Urteil hat ein Gericht die Einschränkung beim Schutz syrischer Flüchtlinge bestätigt. Das bayerische Verwaltungsgericht sieht nicht bei jedem Flüchtling aus dem Bürgerkriegsland das Recht auf längeren Aufenthalt in Deutschland.