„Ich fahre umsonst“-Anstecker gilt nicht - Hessisches Landesgericht schiebt berüchtigtem Schwarzfahrer-Trick Riegel vor
Wer ohne Ticket Bus und Bahn nutzt, begeht juristisch gesehen eine Beförderungserschleichung. Aber gilt das auch, wenn man es offen anzeigt? Frankfurter Richter geben nun eine eindeutige Antwort auf einen gewieften Schwarzfahrer.