Bund und Länder einigen sich bei Unterhaltsvorschuss
Was, wenn der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt? Dann springt der Staat ein - und zwar künftig bis das Kind 18 Jahre alt ist. Nach langem Streit einigten sich Bund und Länder auf diese Reform des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende. Von A. Ulrich.