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BGH-Urteil - Bausparkassen dürfen Altverträge kündigen – was Verbraucher jetzt tun sollten

Bausparkassen dürfen Bausparverträge kündigen, wenn Kunden die Darlehen auch zehn Jahre nach Zuteilungsreife noch nicht abgerufen haben. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) heute im Fall der Wüstenrot-Bausparkasse. Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung.Von FOCUS-Online-Redakteur Thomas Müncher

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