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BGH zu Altverträgen: Ein Urteil, das viele Bausparer trifft

Die Bausparkassen hätten beim Vertragsabschluss damit rechnen müssen, dass sich die Marktlage ändern kann - sagen die Kläger. Der BGH urteilte anders: Bausparkassen dürfen hochverzinste und damit teure Altverträge kündigen, wenn sie zehn Jahre lang nicht abgerufen werden. Von M. Bauer.

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