Recht auf Meinungsfreiheit: TV-Sender setzt sich vor Gericht durch

Straßburg (dpa) - Im Rechtsstreit über eine Reportage zu Folgen des Terroranschlags von 11. September 2001 haben sich der französische TV-Sender France Télévisions und sein Ex-Generaldirektor Patrick de Carolis durchgesetzt. Frühere Verurteilungen in Frankreich verstießen gegen das Recht auf Meinungsfreiheit, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) am Donnerstag in Straßburg (Rechtssache 29313/10).Der saudische Ex-Geheimdienstchef Prinz Turki al-Faisal hatte nach Ausstrahlung der Reportage im Jahr 2006 vor einem französischen Gericht gegen de Carolis, einen Journalisten und den TV-Sender France 3 wegen übler Nachrede geklagt. In dem Fernsehbeitrag kamen laut Gericht Familienangehörige der Opfer des Terroranschlags in New York zu Wort. Sie warfen demnach Al-Faisal vor, er habe während seiner Zeit als Geheimdienstchef in Saudi-Arabien die Taliban unterstützt und finanziert. De Carolis und France Télévisions hatten geklagt, weil die Urteile der französischen Gerichte gegen ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstoßen hätten. Das Straßburger Gericht stellte fest, dass die Behandlung des Themas nicht gegen Grundsätze eines verantwortungsvollen Journalismus verstieß. Gegen das EMGR-Urteil könne noch Berufung beantragt werden, teilte das Gericht mit.

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