Grenzkontrollen auf unbestimmte Zeit - ist das möglich?
Brüssel (dpa) - Im sogenannten Schengen-Raum der Europäischen Union gibt es im Prinzip untereinander offene Grenzen. Kontrollen an den Binnengrenzen sind eigentlich auf maximal acht Monate befristet. Ein Ausnahmeverfahren könnte es nach Angaben der EU-Kommission allerdings erlauben, auch darüber hinaus Grenzschutzmaßnahmen zuzulassen. Dieses Verfahren müsste jedoch von der Brüsseler Behörde selbst in die Wege geleitet werden.Grundsätzlich kann ein Schengen-Staat laut Artikel 24 des sogenannten Grenzkodex‘ Kontrollen für ein vorhersehbares Ereignis - etwa einen politischen Gipfel oder eine Fußball-Weltmeisterschaft - einführen. Diese Kontrollen dürfen bis zu sechs Monaten lang andauern.Auch eine akute Entwicklung - etwa ein Terroranschlag - kann Grund für Grenzkontrollen sein. Diese dürfen gemäß Artikel 25 aber nur zwei Monate lang andauern. Ein Zustrom von Flüchtlingen kann als vorhersehbares oder unvorhersehbares Ereignis eingestuft werden.Insgesamt dürfen Schengen-Länder damit acht Monate lang ihre Grenzen kontrollieren. Deutschland hat derzeit unter Artikel 24 bis zum 13. Februar Grenzkontrollen beantragt. Dem Schengen-Raum gehören 22 der 28 EU-Mitgliedsstaaten an.