Ein Ende der Roaming-Gebühren in Europa? Naja, zumindest fast

Die Handytarife in Europa sind fast so unterschiedlich wie die Bierpreise. Trotzdem soll künftig gelten: Wer verreist, nimmt seinen Tarif aus der Heimat mit.Brüssel (dpa) - Auf Reisen mit dem Handy telefonieren und surfen wie zuhause: Die Abschaffung der Roaming-Gebühren in der Europäischen Union hat Brüssel schon seit Jahren auf dem Plan. Mitte 2017 soll es soweit sein. Doch gab es immer wieder Streit ums Kleingedruckte. Zuletzt musste die EU-Kommission wegen massiver Proteste ihren Plan kippen, die Handynutzung im Ausland ohne Zusatzkosten nur für 90 Tage pro Jahr zu garantieren. Am Mittwoch machten die zuständigen Kommissare Andrus Ansip und Günther Oettinger einen neuen Vorschlag. Was soll ab 15. Juni 2017 auf Verbraucher zukommen?Grundsätzlich gilt: Wer mit einer Sim-Karte aus einem EU-Land in ein anderes fährt, soll beim Telefonieren und Surfen nicht mehr zahlen als zuhause. Eine zeitliche Befristung und eine Obergrenze bei den genutzten Leistungen soll es nicht geben. Das heißt, auch wenn man mit einem deutschen Handyvertrag monatelang in Brüssel oder Budapest wohnt, arbeitet oder studiert, zahlt man für Telefonate, SMS oder Internetnutzung nur die vertraglich vereinbarten Gebühren wie in Bremen oder Bottrop.Kommt also die wirklich grenzenlose Handynutzung in der EU?Nicht ganz. Geplant sind doch noch Beschränkungen, die nach dem Willen der EU-Kommission Missbrauch ausschließen sollen. Die vorgeschlagenen Regelung soll nur gelten, wenn der Nutzer «stabile Beziehungen» zu dem Land hat, in dem die Sim-Karte gekauft oder der Handyvertrag geschlossen wurde. Solche «stabilen Beziehungen» sollen zum Beispiel häufige Aufenthalte im Heimatland sein. Als Nachweis könnte auch gelten, wenn man Bankkonten, Wohneigentum oder eine Meldeadresse dort hat. Missbrauch wird vermutet, wenn das Handy in der Heimat praktisch gar nicht und im EU-Ausland ständig genutzt wird - oder man zuhause vom günstigeren Auslandsvertrag profitiert.Und was passiert dann?Die Telekom-Anbieter sollen gegen Missbrauch vorgehen dürfen. Oettinger nannte das Beispiel eines Iren, der sich in Lettland eine Handykarte mit niedrigen Gebühren besorgt, damit aber praktisch nur in Irland telefoniert. Aus Sicht der EU ist das eben kein «Roaming» - also der vorübergehende Aufenthalt in anderen Ländern - sondern Schmu mit ausländischen Karten im Heimatland. Wenn Telekom-Anbietern dies auffällt, dürfen sie den Nutzer nach Oettingers Worten «zum Gespräch bitten». Der Kunde soll dann sein Nutzungsmuster erklären. Kann er das nicht, darf der Anbieter Zusatzgebühren verlangen. Die Kommission schlägt dafür 4 Cent pro Telefonminute, 1 Cent pro SMS und 0,85 Cent pro Megabyte Daten vor.Warum das denn?Die EU-Kommission verweist auf die sehr unterschiedlichen Handynutzungskosten in der Gemeinschaft. Kommissionsvizepräsident Ansip nannte das Beispiel Finnland: Dort bekomme man für denselben Betrag 100 Mal so viel Datenvolumen wie etwa in Ungarn. Verhindert werden soll, dass sich Bürger aus teuren Ländern einfach eine Sim-Karte aus einem billigen Land besorgen und dauerhaft zuhause damit telefonieren. Denn die Heimatanbieter müssen die Leistungen für ihre Kunden auf den ausländischen Märkten einkaufen. Wenn sie in teuren Ländern ständig draufzahlen, wären sie bald pleite. Ist die Kontrolle in der Praxis nicht sehr kompliziert?Für die Telekom-Anbieter wird es aufwendig, denn sie müssen den möglichen Missbrauch entdecken, sich mit dem Kunden streiten und die Zusatzgebühren durchsetzen. Im Zweifel müssen die Aufsichtsbehörden der einzelnen Mitgliedsländern schlichten. Verbraucher haben also zunächst einmal eine ganz gute Position, und der europäische Verbraucherverband Beuc begrüßte den Vorschlag auch sofort, während die Telekom-Branche zunächst stumm blieb. Doch könnte es auch manchem Nutzer mulmig werden, wenn sein Nutzungsverhalten und Aufenthaltsort überwacht werden. Die Daten liegen allerdings beim Anbieter heute schon vor - was nicht zuletzt die SMS über die Tarife beim Grenzübertritt zeigt. Das läuft automatisiert. Oettinger versicherte: «Da wird nicht hinter jedem Smartphone ein Kontrolleur stehen.»Ist das jetzt schon sicher? Wie ist das weitere Verfahren?Es handelt sich um einen Vorschlag der EU-Kommission. Dazu sollen nun zunächst Anhörungen stattfinden: Experten sollen sagen, ob das alles so funktionieren kann. Eine Entscheidung muss bis 15. Dezember stehen, wenn die Neuregelung tatsächlich zum 15. Juni 2017 in Kraft treten soll.

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