Polen zu EU-Rechtsstaatsverfahren: Keine Grundlage für Strafen
Warschau (dpa) - Polens Regierung fürchtet im Verfahren der EU-Kommission zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit keine Sanktionen. «Wir sehen weder faktische noch rechtliche Grundlagen für Strafen gegen Polen», teilte das Außenministerium der Deutschen Presse-Agentur am Freitag mit. Im Streit um die Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts hatte Brüssel von der Regierung in Warschau Änderungen einer umstrittenen Justizreform gefordert. Dafür hatte die EU-Kommission eine dreimonatige Frist gesetzt, die Ende Oktober ausläuft. Eine Antwort Polens an die Kommission steht bislang aus. Diese sei in Arbeit, kündigte das Außenministerium an.Die Brüsseler Behörde verlangt von Polen insbesondere die Umsetzung mehrerer Urteile des Verfassungstribunals. Dies würde bedeuten, dass drei von der Vorgängerregierung ernannte Richter ihr Amt antreten können. Die spätere Ernennung anderer Richter durch die seit November 2015 regierende Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) stuft die Behörde als unrechtmäßig ein. Wenn die Regierung in Warschau nicht einlenkt, könnte die Kommission die Anwendung von Artikel 7 der EU-Verträge vorschlagen. Er sieht vor, dass einem Mitgliedsland in letzter Konsequenz auch die Stimmrechte entzogen werden können. Dies müssten die anderen Mitgliedstaaten einstimmig beschließen. Ungarn hatte bereits Widerspruch angekündigt.