Wohnungsbeschlagnahme für Flüchtlinge: Drei, zwei, eins ... meins!
![Wohnungsbeschlagnahme für Flüchtlinge: Drei, zwei, eins ... meins!](http://www.handelsblatt.com/images/wohnungen-in-grossstaedten/12371072/2-format7.jpg?format=format7)
Leerstehende Privatimmobilien sollen Flüchtlingen als Unterkunft dienen. Dabei umgeht der Staat die Rechte der Eigentümer und beschlagnahmt Wohnungen und Gebäude. Was Eigentümer jetzt wissen sollten.