Amokfahrer von Graz war nicht zurechnungsfähig
Alen R. soll laut dem dritten Gutachter Jürgen Müller an paranoider Schizophrenie leiden und zum Tatzeitpunkt am 20. Juni 2015 nicht zurechnungsfähig gewesen sein. Das sagte die Staatsanwaltschaft Graz am Mittwoch.