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BGH-Urteil: BGH: «Abbruchjäger» auf Ebay begehen Rechtsmissbrauch

Stern 
Wer versucht, aus unzulässig abgebrochenen Ebay-Auktionen systematisch Profit zu machen, verhält sich rechtsmissbräuchlich, hat das BGH klargestellt. Auch wer auf eigene Ware mitbietet, um den Preis in die Höhe zu treiben, muss mit Konsequenzen rechnen.

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