Zweieinhalb Jahre Haft für Schwert-Attacke auf Schlafenden
Ein 26-Jähriger ist Donnerstagmittag am Wiener Landesgericht wegen Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung (§ 287 StGB) zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt und aufgrund einer ihm inne wohnenden schweren Persönlichkeitsstörung, die ihn einem psychiatrischen Gutachten zufolge gefährlich macht, in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden. Er hatte einen schlafenden 44 Jahre alten Bekannten mit einem Schwert attackiert.