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Verfassungsrichter Müller darf nicht an Verfahren zu Sterbehilfe mitwirken

Stern 
Der Verfassungsrichter und frühere saarländische Ministerpräsident Peter Müller darf sich wegen der Besorgnis der Befangenheit nicht an einem Verfahren des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe

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