Peter Westenthaler muss mindestens vier Monate ins Gefängnis
Die Strafe wegen Betruges und der Beteiligung an der Untreue wurde zwar reduziert, dennoch muss der ehemalige FPÖ-Klubobmann und spätere BZÖ-Chef für acht Monate ins Gefängnis. Nach vier Monaten im Gefängnis kann er eine Fußfessel beantragen.