„Tod einer unbestimmten Anzahl an Menschen billigend in Kauf genommen“
Erstmals stehen in Deutschland Geldautomaten-Sprenger wegen Verdachts auf versuchten Mord vor Gericht. Die marokkanischstämmigen Angeklagten aus den Niederlanden sollen in einer Fußgängerzone ohne Rücksicht auf Passanten zugeschlagen haben. Dann sollen sie mit 150 km/h durch eine 50er-Zone gerast sein.