Strafvollzug: Justizsenatorin Kreck: Ersatz-Haft trifft oft die Falschen
Wer seine Geldstrafe nicht zahlen kann oder will, muss ersatzweise ins Gefängnis. Häufig trift es Menschen, die ohne Ticket Bus oder Bahn gefahren sind. Nun soll es Veränderungen geben.
Wer seine Geldstrafe nicht zahlen kann, soll künftig weniger Zeit ersatzweise im Gefängnis absitzen müssen. Das plant Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) - und erhofft sich auch Einsparungen für die Justiz. Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) ist skeptisch. In der gegenwärtigen Form sei das System kostenintensiv und treffe häufig die Falschen. "In der Praxis müssen wir feststellen, dass diejenigen, die ihre Geldstrafe nicht zahlen oder abarbeiten können und deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen, psychisch oder suchterkrankt sind", sagte Kreck der Deutschen Presse-Agentur.