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Amtsgericht Rostock: Auto fährt in Partygäste: Prozess wegen fahrlässiger Tötung

Stern 

Ein Sommerfest wird angekündigt als coole Party mit viel DJ-Musik, Cocktails, "XXL-Schaum" in angesagter Location. Nach dem Ende kommt es zu einem tragischen Verkehrsunfall, den nun ein Gericht beschäftigt. Dabei kommen neue Details ans Licht.

Die Open-Air-Party war gegen 3.30 Uhr vorbei, Hunderte Gäste strömten vom Veranstaltungsgelände zu ihren Autos, suchten sich einige der wenigen Taxis oder ließen sich abholen. Junge Menschen gingen am Straßenrand, als ein 19-Jähriger mit seinem hochmotorisierten und laut Zeugenaussagen mit sieben Passagieren völlig überfüllten Pkw in die Gruppe fährt. Eine junge Frau stirbt, mehrere Menschen werden bei dem Unfall am 21. August 2022 teils schwerst verletzt. Der heute 20-Jährige muss sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Der Staatsanwalt warf dem Mann zum Auftakt des Prozesses am Mittwoch vor, rücksichtlos und mit überhöhter und unangepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein. Die Kollision hätte mit der notwendigen Sorgfalt vermieden werden können, sagte der Anklagevertreter. Der Wagen sei ungebremst in die Gruppe gefahren. Die tödlich verletzte Frau wurde laut Anklage mit einer Geschwindigkeit von mindestens 51 Stundenkilometern erfasst und über die Motorhaube über das Dach des Wagens geschleudert.

Durch den Aufprall sei die Frontscheibe des Autos zerstört und der Innenspiegel abgerissen. Trotz Notoperation im Krankenhaus stellten die Ärzte den Hirntod der Frau fest, die letztlich am 26. August starb. Aus der Gruppe wurden noch mehrere junge Männer teils erheblich verletzt. Ein 30-jähriger Anlagenmechaniker erlitt damals einen Schienbeinbruch, einen Fuß- sowie Handgelenksbruch und ist seit dem Unfall krank geschrieben.

Eine heute 18-jährige Zeugin, die in dem Auto des Angeklagten mitfuhr, sagte entgegen vorheriger Aussagen, dass in dem Wagen nicht nur fünf, sondern sieben Personen waren. Sie selbst habe dabei auf der Rückbank auf dem Schoß eines heute 19-Jährigen gesessen, der selbst als Zeuge geladen war. "Wir waren alle sehr laut, betrunken, haben Späße gemacht und auch mit dem Fahrer geredet", schilderte die Zeugin die Situation im Auto. Nach ihrer Vermutung habe sich der Fahrer nicht auf die Fahrt konzentrieren können. Bei ihrer ersten Aussage habe sie über die Zahl der Passagiere gelogen, räumte die Zeugin ein, die dabei auch von internen Absprachen mit Zeugen berichtete. "Ich finde das nicht gerecht", begründete sie ihre jetzige Aussage.

Der Angeklagte ist nach eigenen Angaben Schüler eines Fachgymnasiums und wollte am Mittwoch keine Fragen beantworten, ließ aber eine Erklärung von seinem Verteidiger verlesen. Darin entschuldigte er sich bei den Angehörigen des Todesopfers sowie den Verletzten. Es tue ihm unendlich leid. Er habe damals die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen. Er habe die Gruppe nicht gesehen und nicht rechtzeitig bremsen können. Er habe aber keine Drogen und Alkohol genommen. Die in einer Blutprobe festgestellten 0,21 Promille seien auf ein Atemspray zurückzuführen. An dieser Darstellung meldete der Staatsanwaltschaft deutliche Zweifel an.

Im dem Verfahren nehmen drei Nebenkläger als Vertreter der Geschädigten teil. Am Mittwoch sollten knapp 20 Zeugen befragt werden. An der Unfallstelle unweit des Veranstaltungsgeländes war grundsätzlich eine Geschwindigkeit von maximal 100 Stundenkilometern erlaubt. Aber das bedeute nicht, dass man die 100 Stundenkilometer auch fahren solle oder dürfe, so der Staatsanwalt. Die Geschwindigkeit müsse angepasst werden. Das habe der Angeklagte aber nicht getan - mit den entsprechenden tragischen Folgen.

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