Bundesverfassungsgericht verhandelt über Ausnahmen von der Schuldenbremse
Die Schuldenbremse soll die Staatsverschuldung begrenzen - doch wann sind in Notlagen Ausnahmen möglich, und wie müssen diese aussehen? Mit diesen Fragen befasste sich am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es verhandelte über einen Antrag der Unionsfraktion im Bundestag, der sich gegen das Umwidmen von 60 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen wendet. (Az. 2 BvF 1/22)
Wegen der Pandemie war die Schuldenbremse vorläufig außer Kraft gesetzt worden. Im ersten Nachtragshaushalt 2021 wurde die Kreditermächtigung noch einmal um 60 Milliarden Euro aufgestockt. Diese Aufstockung wurde aber dann doch nicht gebraucht. Die Möglichkeit, Kredite in solcher Höhe aufzunehmen, wurde daraufhin Anfang 2022 im zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 rückwirkend auf den Energie- und Klimafonds übertragen.
Dieses Sondervermögen heißt inzwischen Klima- und Transformationsfonds. Mit dem Geld sollen Modernisierungspläne ohne zusätzliche Neuverschuldung finanziert werden. Es geht beispielsweise um die Sanierung von Gebäuden, den Umbau hin zu grüner Energieversorgung und Elektromobilität sowie Hilfen für energieintensive Unternehmen bei den Stromkosten.
CDU und CSU halten die Umwidmung der Kreditermächtigungen für verfassungswidrig. Sie argumentieren, dass Kredite in solchen Fällen nur zur Bewältigung der unmittelbaren Notlage aufgenommen werden dürften, nicht aber für längere Krisen. Der Klimaschutz sollte aus dem Haushalt finanziert werden. Zudem habe das Nachtragshaushaltsgesetz nicht mehr im folgenden Jahr verabschiedet werden dürfen.
Die Unionsfraktion im Bundestag wandte sich darum an das Verfassungsgericht, um den entsprechenden Teil des Gesetzes für nichtig erklären zu lassen. Dem Gericht stellten sich dabei mehrere Fragen - etwa, wie eng der inhaltliche und der zeitliche Zusammenhang zwischen einer Notlage und dem Überschreiten der Schuldengrenze sein muss. Außerdem wurde darüber beraten, ob die nachträgliche Umwandlung überhaupt möglich war, zumal es sich eben um Kreditermächtigungen handelte und nicht um bereits aufgenommene Schulden.
Im Grundgesetz ist definiert, wann das Aussetzen der Schuldenbremse erlaubt ist - bei "Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staats entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen". Die Coronapandemie war eine solche Notsituation, darüber ist sich die Politik weitgehend einig. Darüber aber, ob die Kredite aber nach wie vor der Bekämpfung einer außergewöhnlichen Notlage dienen, sind Bundesregierung und Unionsfraktion unterschiedlicher Meinung.
Die Bundesregierung argumentiert, dass auch die im Klimafonds vorgesehenen Maßnahmen der Bewältigung der Pandemiefolgen dienten. Die Volkswirtschaft habe geschwächelt, sagte Finanzstaatssekretär Werner Gatzer in Karlsruhe. Es sei wichtig, private Investitionen wieder anzustoßen.
Investoren könnten sich dank der Kreditermächtigungen darauf verlassen, dass das Geld gesichert sei, ergänzte der Bevollmächtigte der Regierung. Er betonte außerdem, dass der Nachtragshaushalt noch Ende 2021 eingebracht worden sei. Damals sei die neue Bundesregierung gerade erst gebildet worden.
Die Union hält den Verweis auf die schwächelnde Volkswirtschaft für ein "Scheinargument", wie der Bundestagsabgeordnete Mathias Middelberg (CDU) vor Gericht sagte. Mittel könnten nicht nach dem Haushaltsjahr umgewidmet werden. Sonst komme es zu einer "Vorratswirtschaft", die durch die Schuldenbremse gerade verhindert werden sollte.
Die Unionsfraktion hatte auch einen Eilantrag gestellt, damit vorerst kein Geld aus dem Fonds ausgegeben werden sollte. Dieser scheiterte aber im Dezember. Das Gericht erklärte damals, dass ein Verstoß gegen das Grundgesetz zwar nicht von vornherein ausgeschlossen erscheine. Eine einstweilige Anordnung hätte aber große Nachteile, wenn das Gesetz sich später als verfassungsgemäß erweise. Denn dann stünden die 60 Milliarden Euro vorläufig nicht zu Verfügung.
Nun wird die rechtliche Situation genauer geprüft. Ein Urteil fiel am Mittwoch noch nicht. Es wird erfahrungsgemäß in einigen Monaten erwartet.