Versammlungsverbot wegen Corona – Die Situation war rechtlich unhaltbar
Das Bundesverwaltungsgericht hat geurteilt: Die Untersagung aller Versammlungen in Sachsen 2020 war unverhältnismäßig. Richtig so: Es kann nicht sein, dass Menschen gegen Grundrechtseingriffe wegen Corona nicht einmal protestieren durften. Diesem Urteil müssen nun aber weitere folgen.