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Jetzt erklärt die Staatsanwaltschaft, warum sie gegen „Lügenfritz“-Äußerung vorgeht

Wegen der Bezeichnung „Lügenfritz“ über Kanzler Merz muss der Urheber 30 Tagessätze bezahlen. Ist diese Äußerung wirklich strafwürdig? Auf WELT-Anfrage liefert die Staatsanwaltschaft Heilbronn ihre Erklärung.

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