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Rettungseinsätze: Rettungsdienst-Streit: Land NRW schlägt Übergangslösung vor

Stern 

Die Krankenkassen wollen die Kosten für bestimmte Rettungseinsätze nicht mehr bezahlen. Nun gibt es einen Lösungsvorschlag des Landes. Doch der Städtetag hat große Sorgen.

Im Streit um die Kosten für Rettungsdienst-Einsätze in Nordrhein-Westfalen ist eine einvernehmliche Lösung zwischen Kommunen und Krankenkassen nicht in Sicht. Die Landesregierung hat deshalb nun eine Übergangslösung vorgeschlagen.

Die Krankenkassen sollen demnach zumindest einen Teil der Kosten für Einsätze übernehmen, bei denen am Ende kein Patient ins Krankenhaus gebracht wird. Dazu hatten sie im Vorfeld ihre Bereitschaft signalisiert.

Doch die Kommunen warnen, dass sie bei einer solchen Lösung auf Kosten in Millionenhöhe sitzen bleiben würden. Zuletzt hatten einige Städte betont, dass sie im schlimmsten Fall einen hohen Eigenanteil bei Patienten eintreiben müssten, die einen Rettungswagen alarmieren.

Städte sind in „großer Sorge“

Man sehe „die Folgen einer nicht kostendeckenden Finanzierung des Rettungsdienstes in den NRW-Städten mit großer Sorge“, heißt es in einem Beschluss, den die Spitze des Städtetags am Dienstag gefasst hat.

Die eigentliche Idee bei den Gesprächen mit den Krankenkassen und dem Land sei gewesen, eine für alle gültige Rahmenvereinbarung zur Finanzierung des Rettungsdienstes zu schließen. Man müsse feststellen, dass sich das „nicht verwirklichen lässt“, heißt es in dem Beschluss des Städtetags, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Stattdessen müsse nun jede betroffene Kommune einzeln entscheiden, ob sie zu den vom Land vorgeschlagenen Konditionen eine Vereinbarung mit den Krankenkassen abschließt.

Streit schwelt seit Anfang des Jahres

Darum geht der ganze Streit: Wenn jemand einen Rettungswagen braucht, etwa bei einem Herzinfarkt oder bei akuter Atemnot, zahlt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse die Rechnung. Das lief lange problemlos. Doch im vergangenen Jahr haben die Krankenkassen erstmals angekündigt, sich ab 2026 an einem Teil der Kosten nicht weiter zu beteiligen. Der Knackpunkt sind sogenannte Fehlfahrten.

Das sind Rettungseinsätze, bei denen der Patient am Ende nicht ins Krankenhaus gebracht wird - etwa, weil ihm vor Ort geholfen wird oder weil er gestorben ist. Die Kosten für solche Fehlfahrten - laut NRW-Städtetag immerhin rund 250 Millionen Euro pro Jahr - wurden bislang auf alle anderen Einsätze umgelegt und so verrechnet. Doch das wollen die Krankenkassen nicht mehr mitmachen. Sie argumentieren, dass sie aufgrund geltender Bundesgesetze für solche Fehlfahrten gar nicht bezahlen dürften.

Landesregierung präsentiert Kompromissvorschlag

Um den Konflikt zumindest vorübergehend zu lösen, sieht der Musterbeschluss der Landesregierung nun vor, dass die Krankenkassen übergangsweise zumindest die Hälfte der Kosten für Fehlfahrten übernehmen. Dazu hatten die Krankenkassen im Vorfeld ihre Bereitschaft signalisiert. Allerdings soll diese Regelung nur gelten, solange der Anteil der Fehlfahrten an allen Einsätzen nicht über 15 Prozent steigt. Tatsächlich sind es in vielen Städten aber bis zu 25 Prozent. 

Dennoch sieht NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in diesem Weg eine Lösung. „Mit dem Musterbeschluss legen wir eine sowohl für die Krankenkassen als auch für die Kommunen tragfähige Übergangslösung vor“, schrieb er an den Gesundheitsausschuss des Landtags.

Die Übergangslösung soll ohnehin nur für das Jahr 2026 gelten. Ab dem kommenden Jahr soll die Finanzierung des Rettungswesens durch eine bundesweite Reform der Notfallversorgung umstrukturiert werden.

Müssen Patienten bald für den Rettungswagen zahlen?

Alle Beteiligten betonen seit Monaten, dass sie unbedingt verhindern wollen, dass Patienten für den Einsatz eines Rettungswagens zahlen müssen. Doch welche Kosten drohen könnten, wenn die Krankenkassen nicht mehr für Fehlfahrten zahlen, zeigen zwei konkrete Beispiele:

Die Stadt Essen hatte Ende vergangenen Jahres beschlossen, von allen Patienten, die einen Krankenwagen rufen, 267 Euro pro Einsatz zu kassieren. Die Regelung wurde aber vorerst wieder zurückgenommen. Der Kreis Steinfurt hat sogar angekündigt, allen Patienten 1.173 Euro für den Einsatz eines Rettungswagens in Rechnung zu stellen. Hinzu kämen 1.068 Euro, falls auch ein Notarzt benötigt werde.

Vor allem die vielen Städte, für die wegen ihrer prekären Finanzlage ein Haushaltssicherungskonzept gelte, seien gezwungen, Gebühren für Rettungseinsätze bei den Bürgern zu erheben, hatte der Städtetag zuletzt argumentiert.

Krankenkassen fordern generelle Reform

Die Krankenkassen fordern unabhängig von dem aktuellen Streit eine ganz grundsätzliche Reform des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen. Es müsse „deutlich effizientere und schlankere Strukturen“ geben - das würde auch Kosten sparen, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme. Unter anderem könnte die Zahl der Leitstellen, aus denen die Einsätze gesteuert werden, nach Überzeugung der Kassen von heute 52 auf rund 18 reduziert werden.

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