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„Der Intendant muss sich fragen, ob er seinen Laden entsprechend im Griff hat“

Das ZDF verliert in zweiter Instanz gegen Ex-BSI-Chef Arne Schönbohm: Das Gericht urteilt, die Behauptungen über angebliche Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten seien unwahr und verletzten sein Persönlichkeitsrecht. „Ich erwarte eine Entschuldigung.“

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