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Bundesanwaltschaft: Festnahme wegen mutmaßlicher Terrorpläne gegen Rumänien

Stern 

Brandanschläge, Autobomben und rechtsextreme Graffitis: Ein Mann soll junge Rumänen gezielt für eine Terrorgruppe rekrutiert haben. Was Deutschlands höchste Strafverfolger ihm vorwerfen.

Die Bundesanwaltschaft hat in Baden-Württemberg einen Rumänen festnehmen lassen, der versucht haben soll, eine rechtsextremistische Terrorgruppe zu gründen. Die Gruppierung sollte in Rumänien einen „Krieg des Terrors“ entfachen und „zum Untergang des rumänischen Staates sowie zur Errichtung eines neuen Staatsgebildes nach nationalsozialistischem Vorbild beitragen“, so die Karlsruher Behörde.

Ab Anfang 2023 soll der Mann sich um die Gründung dieser rechtsextremistischen Gruppe bemüht haben. „Um Mitglieder für die Vereinigung zu gewinnen, betrieb der Beschuldigte von Deutschland aus über einen Messenger-Dienst zwei Kanäle“, heißt es weiter in einer Mitteilung. „Diese richteten sich insbesondere an junge Rumänen“.

Anleitungen für Gift und Sprengstoffe

Der Mann habe Abonnenten und Mitglieder zu verschiedenen Straftaten aufgefordert - etwa zum Anbringen von Graffitis mit rechtsextremen Symbolen, das Verleiten junger Mädchen zur Selbstverletzung, Brandanschläge auf von Migranten oder Personen der LGBTQ-Community genutzte Gebäude, oder die Tötung von „Untermenschen“. Zudem habe er Anleitungen zur Herstellung von Gift und Sprengstoffen und zum Bau von Molotow-Cocktails und Autobomben veröffentlicht, teilte die Bundesanwaltschaft mit.

Der Beschuldigte sei daher dringend verdächtig, versucht zu haben, als Rädelsführer eine ausländische terroristische Vereinigung zu gründen. Außerdem wirft ihm Deutschlands oberste Strafverfolgungsbehörde die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Im Tatzeitraum soll er teils Heranwachsender gewesen sein - also zwischen 18 und 20 Jahre alt.

Der Beschuldigte wurde am Dienstag im Enzkreis von Polizisten aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg festgenommen. Er soll heute vor den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe kommen, der über die Untersuchungshaft entscheidet.

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