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Jurist Mayer über Auszeit-WG: "Gesetzliche Grundlage fehlt"

Zur Wiener "Auszeit-WG" für strafunmündige Intensivtäter hat am Dienstag der Verfassungsjurist Heinz Mayer auf den unklaren rechtlichen Rahmen hingewiesen. "Ein Haus mit zwei Plätzen ist kein Heim", sagte Mayer der APA mit Verweis auf das maßgebliche Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG). Dort ist eine Mindestkapazität von drei Plätzen vorgesehen. In der WG können maximal zwei Kinder betreut werden. "Damit fehlt die gesetzliche Grundlage überhaupt für diese Einrichtung."

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