World News

FKK-Bereich auf Kreuzfahrtschiff verkleinert: Passagiere bekommen Geld zurück

Stern 

Weil der FKK-Bereich auf dem Schiff kleiner war als erwartet, bekommen zwei Kreuzfahrtpassagiere mehr als 3000 Euro zurück. Denn zum Zeitpunkt der Buchung zeigten die Deckpläne im Internet einen deutlich größeren FKK-Bereich, wie das Landgericht Rostock am Freitag erklärte. Das Ehepaar wollte sogar 15.000 Euro erstattet haben - dieser Forderung folgte das Gericht nicht.

Das klagende Ehepaar hatte eine Weltreise gebucht und war von November 2025 bis März 2026 unterwegs. Die Reise kostete 68.600 Euro für beide zusammen. Gebucht hatten sie schon im Februar 2024. Zu dem Zeitpunkt hatte das Schiff nach Gerichtsangaben einen großzügigen FKK-Bereich mit Whirlpool, Dusche und Sonnendach. Zwar wurde dieser Bereich im Prospekt und den Buchungsunterlagen nicht beschrieben, er sei aber auf den im Internet veröffentlichten Deckplänen zu sehen gewesen.

Nach der Buchung wurde das Schiff allerdings umgebaut, wie das Gericht ausführte. Danach war der bis dahin frei zugängliche FKK-Bereich ein sogenanntes Skydeck, das nur noch die Passagiere nutzen durften, die eine Suite gebucht hatten. Dazu hätten die Kläger nicht gehört. Der neue allgemeine FKK-Bereich sei deutlich kleiner und habe kein Sonnendach, Dusche oder Whirlpool gehabt.

Das Ehepaar zog vor Gericht und forderte eine Minderung des Reisepreises um 15.000 Euro. Sie gaben an, dass sie in ihrer Erwartung über Größe und Ausstattung des FKK-Bereichs enttäuscht waren und das Skydeck nicht nutzen durften. Außerdem störte sie, dass im Vergleich zu ihren vorangegangenen Reisen auf demselben Schiff ein Buffetrestaurant weniger vorhanden war und man für die Nutzung der Sauna zahlen musste. 

Das Landgericht entschied, dass den beiden eine Minderung zusteht - aber keine 15.000 Euro. Sie könnten fünf Prozent des Reisepreises zurückverlangen. Das entspricht bei einem Preis von 68.600 Euro insgesamt 3430 Euro.

Die Passagiere hätten annehmen dürfen, dass der FKK-Bereich so aussehe wie auf den Deckplänen im Internet, erklärte das Gericht. Wenn der Reiseveranstalter über das Angebot auf den Schiffen informiere, werde eine berechtigte Erwartungshaltung geweckt, die dann auch eingehalten werden müsse. Wenn dieses Angebot deutlich begrenzt würde, müsse der Veranstalter vor der Reise darauf hinweisen.

Allerdings sei der FKK-Bereich nur eins von zahllosen Unterhaltungsangeboten einer Kreuzfahrt, schränkte das Gericht ein. Das fehlende Restaurant und die kostenpflichtige Sauna seien keine so erheblichen Mängel, dass sie eine höhere Minderung rechtfertigen würden. Außerdem sei es kein Reisemangel, wenn die enttäuschte Erwartung nur auf persönlichen Erfahrungen von früheren Kreuzfahrten beruhe. Gegen das Urteil kann noch mit einer Berufung vorgegangen werden.

Читайте на сайте