World News

Landtagswahl: Das müssen Wähler in Sachsen-Anhalt über Erststimme und Zweitstimme wissen

Stern 

Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt haben die Wahlberechtigten eine Erststimme und eine Zweitstimme. Aber was ist eigentlich der Unterschied und was genau wählt man damit?

Am 6. September finden in Sachsen-Anhalt Landtagswahlen statt. Wie bei der Bundestagswahl haben die Bürgerinnen und Bürger zwei Stimmen zur Verfügung, die Erststimme und die Zweitstimme. Doch worin unterscheiden sich die? Wir erklären es Ihnen.

Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Das ist wichtig

Mit der Erststimme entscheidet man sich für eine konkrete Person aus dem eigenen Wahlkreis, mit der Zweitstimme für eine Partei. Das Wahlsystem verbindet dadurch die Wahl einzelner Abgeordneter mit einer proportionalen Verteilung der Sitze auf die Parteien.

Sachsen-Anhalt ist für die Landtagswahl in 41 Wahlkreise eingeteilt. Auf der linken Seite des Stimmzettels stehen die jeweiligen Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten. Die Erststimme ist die persönliche Stimme: Mit ihr kann man die Person wählen, von der man möchte, dass sie den eigenen Wahlkreis im Landtag vertritt. Wer gerade vorne liegt und sonstige Entwicklungen erfahren Sie in unserem Live-Blog.

Der Kandidat, der in seinem Wahlkreis die meisten gültigen Erststimmen erhält, gewinnt das Direktmandat und zieht als Abgeordneter in den Landtag ein. Es gilt also die einfache Mehrheit: Entscheidend ist, wer mehr Stimmen bekommt als die anderen Bewerber im selben Wahlkreis.

In Sachsen-Anhalt ist der Einzug in den Landtag für Direktkandidaten nicht davon abhängig, ob die Partei des Gewinners genügend Zweitstimmen erhalten hat, um über die Fünf-Prozent-Hürde zu kommen. Auch Vertreter kleiner Parteien haben also eine gute Chance, wenn sie die Wahlberechtigten von sich überzeugen können. Wer wahlberechtigt ist, erfahren Sie hier.

Beide Stimmen erfüllen unterschiedliche Aufgaben

Mit der Zweitstimme, die man in der Regel auf der rechten Seite des Wahlbogens abgibt, wird dagegen eine Partei gewählt. Diese Stimme ist für die Kräfteverhältnisse im Landtag besonders wichtig. Sie bestimmt, in welchem Verhältnis die Sitze auf die Parteien verteilt werden. Neben den 41 direkt gewählten Abgeordneten werden im Regelfall 42 weitere Mandate über die Landeswahlvorschläge vergeben – sie gehen an die Kandidaten, die die Parteien für diese Plätze ausgesucht haben.

Grundlage dafür ist die Anzahl der Zweitstimmen. Das bedeutet vereinfacht: Je mehr gültige Zweitstimmen eine Partei erhält, desto größer ist auch ihr Anteil an den Sitzen im Parlament.

Und was ist mit der Fünf-Prozent-Hürde?

Allerdings muss eine Partei mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen, um überhaupt in den Landtag zu kommen. Diese Hürde soll verhindern, dass sich das Parlament in sehr viele kleine Gruppierungen zersplittert und deshalb nicht mehr sinnvoll arbeiten kann. Für Wähler bedeutet das: Die Zweitstimme entscheidet nicht nur darüber, welche Partei im Landtag wie stark vertreten ist, sondern auch darüber, welche Parteien bei der Sitzverteilung am Ende überhaupt berücksichtigt werden.

Wichtig ist außerdem, dass Erst- und Zweitstimme unabhängig voneinander abgegeben werden können. Man kann also beispielsweise mit der Erststimme eine Kandidatin der SPD unterstützen und mit der Zweitstimme die CDU wählen. Es ist auch möglich, nur eine der beiden Stimmen abzugeben – der Stimmzettel bleibt dann trotzdem gültig. Nur mehr als zwei Kreuze dürfen nicht gemacht werden. 

Kurz gesagt: Die Erststimme beantwortet die Frage „Welche Person soll meinen Wahlkreis direkt vertreten?“. Die Zweitstimme beantwortet die Frage „Welche Partei soll im Landtag möglichst stark vertreten sein?“ Am Ende ist es also gar nicht so kompliziert.

Читайте на сайте