Vor Gericht: Polizeibewerber in NRW dürfen kleiner als 1,68 Meter sein
Wer als Mann zur Polizei in NRW will, musste bislang 1,68 Meter groß sein. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Münster diese Regelung für rechtswidrig erklärt. Das hat voraussichtlich weitreichende Folgen.