Rezeptgebühr steigt ab 1. Jänner auf sechs Euro
2018 ändern sich die Richtwerte in der Sozialversicherung. Die Rezeptgebühr (bisher 5,85 Euro) steigt auf sechs Euro. Die Höchstbeitragsgrundlage in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung beträgt für Arbeiter und Angestellte dann 5130 Euro.