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Urteil am Kölner Landgericht - Stalker von Harald Schmidt muss in die Psychiatrie

In Köln ist das Urteil im Prozess gegen den Stalker des Schauspielers Harald Schmidt gefallen: Der 39-Jährige muss für unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Klinik. Das Gericht sieht Wiederholungsgefahr. 

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