World News in German

Waldgesetz: Für Mountainbiker gilt weiter Zwei-Meter-Regel

Das Radfahren im Wald wird in Baden-Württemberg auch künftig nur auf Wegen erlaubt sein, die mindestens zwei Meter breit sind. Die Regelung habe einen hohen Bekanntheitsgrad und erlaube eine flexible Handhabung, sagt Landwirtschaftsminister Alexander Bonde.

Читайте на сайте