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Новости за 05.08.2013

Stuttgarter Nachrichten 

Waldgesetz: Für Mountainbiker gilt weiter Zwei-Meter-Regel

Das Radfahren im Wald wird in Baden-Württemberg auch künftig nur auf Wegen erlaubt sein, die mindestens zwei Meter breit sind. Die Regelung habe einen hohen Bekanntheitsgrad und erlaube eine flexible Handhabung, sagt Landwirtschaftsminister Alexander Bonde.