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Kommentar: Unverhältnismäßig und übertrieben hart – Das Urteil gegen den Wahl-O-Mat ist ein Fehler

Dass ein Gericht die Bundeszentrale für Politische Bildung zwingt, den Wahl-O-Mat kurz vor der Europawahl abzuschalten, ist nicht nachvollziehbar. Es ignoriert die Verdienste des Programms.

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