Kommentar: Unverhältnismäßig und übertrieben hart – Das Urteil gegen den Wahl-O-Mat ist ein Fehler 21.05.2019 11:28 Handelsblatt Dass ein Gericht die Bundeszentrale für Politische Bildung zwingt, den Wahl-O-Mat kurz vor der Europawahl abzuschalten, ist nicht nachvollziehbar. Es ignoriert die Verdienste des Programms.